Hinweisgeber*innen Meldung
Das in Österreich auf Basis der EU-Whistleblowing-Richtlinie in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, damit Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen anonym Hinweise geben können, indem sie aktiv auf potenzielle Missstände und auf Fehlverhalten im Unternehmen hinweisen.
Eine Meldung im Sinne des Whistleblowing bezieht sich unter anderem auf folgende Themenkreise:
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Lebensmittelsicherheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Straftaten nach §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB), dabei geht es vor allem um Korruption, Bestechung und ähnliches
Die vollständige Aufzählung der Themenkreise für eine Meldung im Sinne des HinweisgeberInnenschutzgesetzes ist in § 3 HSchG idgF nachzulesen: BGBLA_2023_I_6.pdfsig (bka.gv.at) .
Zum Schutz der Identität der Hinweisgeber*innen haben wir eine externe Rechtsanwaltskanzlei mit der Entgegennahme der Meldungen beauftragt. Alle Hinweise werden anonymisiert zur Bearbeitung an MPREIS weitergleitet.
Es gibt für MPREIS Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen folgende Möglichkeiten, wie Hinweismeldungen abgegeben werden können.
- Internet: MPREIS Warenvertriebs GmbH (kinast.eu)
- E-Mail: hinweise.mpreis@kinast.at
- Postalisch:
KINAST Innovations Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohenzollernring 54
50672 Köln
Deutschland